Motorseglerausbildung

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen zur Ausbildung im Motorflug gelten entsprechend, wenn Du Deinen Flugschein auf dem Motorsegler absolvieren möchtest.
Auf das Mindestalter (Beginn der Ausbildung: 16 Jahre, Lizenzerwerb: 17 Jahre) sei noch einmal besonders hingewiesen. Auch das Tauglichkeitszeugnis darf nicht fehlen.

Fluglehrer

Frank Hofmann
Wolfgang Henser
Dr. Udo Ueckermann*
Katharina Milke*
(* nur für Umschulung von Segelflug auf Reisemotorsegler)

Kontakt: schule@flugplatz-soest.de

Besonderheiten für Segelflugpiloten

Es gibt noch einen anderen Weg eine Motorseglerlizenz zu erwerben:
Zunächst macht man eine Ausbildung zum Segelflugpiloten. Im Anschluss daran lässt sich relativ einfach eine Erweiterung auf den Touringmotorsegler (Reisemotorsegler) erwerben.
Dazu sind, als Mindestvoraussetzung, 6 Flugstunden und 10 Flüge mit Lehrer sowie 10 Alleinflüge notwendig.
Ein allein geflogener Navigationsflug (mehr als 150 km) mit einer Landung, gehören ebenfalls zur Ausbildung. Außerdem Anflüge zu anderen Flugplätzen und zu Verkehrsflughäfen.
Die Theorie umfasst Technik, Verhalten in besonderen Fällen und Navigation.
Am Abschluss der Ausbildung steht eine theoretische und praktische Prüfung.