Betriebskonzept für Gäste

Bei dem vorliegenden Betriebskonzept geht es darum, sicherzustellen, dass die bisher vom Betriebsleiter
(ehemals: Flugleiter) übernommenen Aufgaben und Pflichten auch ohne Betriebsleiter erfüllt werden.

Außerhalb der Betriebszeiten können Starts und Landungen nur nach vorheriger PPR-Anfrage und bestätigter Enthaftungserklärung durchgeführt werden. Der Platzhalter kann so PPR-Anfragen und gemeldete Start-/ Landezeiten abgleichen.

2.1 Verkehrssicherungspflicht

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit obliegt weiterhin bei der Platzhalterin. Dazu werden in regelmäßigen Abständen Kontrollfahrten auf den Betriebsflächen durchgeführt. Die Dokumentation dieser Kontrollfahrten wird per Unterschrift von dem Durchführenden bestätigt und stehen der Genehmigungsbehörde auf Anforderungen zur Verfügung.

Um die Kontrollfahrten in stattfindendem Flugbetrieb reibungslos zu integrieren, werden diese von dem Durchführenden per Funk auf der veröffentlichten Platzfrequenz bei Beginn und Beendigung angekündigt.

Für den Fall, dass Luftfahrzeugführende zwischen den Kontrollfahrten eine Veränderung des Platzzustandes feststellen, ist umgehend eine Information an die Platzhalterin zu übermitteln. Dazu stehen die in der AIP sowie auf der Homepage und mittels Aushangs veröffentlichten Kontaktdaten zur Verfügung. Die Platzhalterin veranlasst in Folge weitergehende Sicherungsmaßnahmen.

Der Sonderlandeplatz Soest-Bad Sassendorf weist einen kreuzenden Weg auf. Dieser wird wie bereits die letzten Jahre beidseitig gesperrt und mittels Warnschildes zusätzlich auf die Sperrung hingewiesen. Der Querweg im Westen ist im Bereich der Hauptzufahrtstraße durch eine Schranke gesperrt. Zusätzlich wird dort auch mittels Warnschildes auf die Sperrung hingewiesen.
Die ordnungsgemäße Sperrung und das vorhanden sein der Warnschilder ist Bestandteil der Prüfung während der Kontrollfahrten.

Luftfahrzeugführer, die den Flugplatz Soest/Bad-Sassendorf außerhalb der veröffentlichten Betriebszeiten nutzen möchten, haben in geeigneter Weise selbst zu prüfen, ob sich die Flugbetriebsflächen in einem betriebssicheren Zustand befinden. Die Absperrung des Querweges ist zu prüfen und sicherzustellen.

Ist dies nicht der Fall und lassen sich die Mängel nicht beseitigen, sind Starts und Landungen ohne Betriebsleitung unzulässig.

Alle Piloten werden außerdem gebeten, erkannte Mängel umgehend der FSG-Soest e.V. per E-Mail zu melden. (ppr@flugplatz-soest.de)

2.2 Signalfeld

Es wird ein Signalfeld mit Sperrkreuz vorgehalten. Im Falle einer kurzfristigen Schließung des Platzes ist das Sperrkreuz auszulegen. Dieses hat in jedem Fall Vorrang vor etwaigen erteilten PPR-Genehmigungen.

 

2.3 Zeiten für den Betrieb ohne Betriebsleiter

Der Flugplatz hat keine festen Betriebszeiten und ist gemäß Eintragung in der AIP grundsätzlich PPR.
Der Flugplatz Soest- Bad Sassendorf kann von 09:30 loc. – 20:00 loc. für den Flugbetrieb genutzt werden.

2.3.1 PPR

PPR beantragen Sie bitte vor der geplanten Landung über das PPR Formular auf der Internet Seite der FSG-Soest. Antrag hier:

PPR gilt erst erteilt, wenn Sie von uns einen entsprechenden positiven Bescheid erhalten haben. Bei Beantragung von PPR bei weniger als 24 Stunden vor der geplanten Landung können wir eine Antwort nicht garantieren.

2.4 An- u. Abflüge

Außerhalb der Betriebszeit ist der Flugplatz nicht besetzt. Das heißt, dass Piloten den An- und Abflug auf eigene Gefahr unternehmen. Piloten haben sich vor An- und Abflug auch vom ordnungsgemäßen Zustand der Piste und Rollwege zu überzeugen.

Flüge zum und vom Flugplatz EDLZ dürfen nur unter VFR-Bedingungen durchgeführt werden.
Flüge zum und vom Flugplatz EDLZ gilt nur für Flüge in oder aus Staaten des Schengener Abkommens.

  • Die Platzrunde ist exakt einzuhalten, nähere Details dazu hier:
  • Es sind konsequent Blindmeldungen vorzunehmen, auch dann, wenn sich scheinbar kein anderes Luftfahrzeug auf der Frequenz befindet!
  • Überfliegen des Platzes bei Fallschirmsprungbetrieb von Nord-Süd oder Süd-Nord nicht zulässig. Der Sprungbereich ist im Norden des Platzes.
  • Starts und Landungen von Motorflugzeugen sind nicht gestattet, wenn das gelbe Blinklicht an der Schwelle zur Piste 25 bzw. 07 aktiv ist.
  • In den Zeiten ohne Betriebsleiter dürfen keine Platzrunden durchgeführt werden.

2.4.1 Tankstelle

Da der Flugplatz außerhalb der Betriebszeit nicht besetzt ist, ist die Tankstelle zu diesen Zeiten auch nicht zugänglich. Wir können deshalb nicht garantieren, dass die Tankstelle geöffnet ist.

2.4 Bereitstellung von Feuerlösch- und Rettungswesen

Der Flugplatz Soest-Bad Sassendorf besitzt ein Feuerwehrfahrzeug mit Löschmittel und technischer Rettungsausrüstung.

Die Ausstattung entspricht zu den Betriebszeiten mit Betriebsleiter der Kategorie 1 gemäß ICAO Anhang 14.

Eintrag in der AIP: RFFS: nicht verfügbar / not available

Außerhalb der Betriebszeiten (ohne Betriebsleiter), steht technische Grundausstattung gemäß der Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder über das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen vom 20. April 2023 zur Verfügung.

Der Standort der Feuerlöscher befindet sich auf der Flugbetriebsfläche an der Tankstelle.

Im Falle eines Unfalls sind die Meldungen an Behörden und Flugplatzbetreiber gemäß des Notfallplans für den Flugplatz Soest / Bad Sassendorf durchzuführen. Ein Notfallplan hängt an der Tankstelle und am Clubgebäude und dem Tower aus, so dass dieser ohne Zutritt zum Tower-Gebäude sichtbar ist.


2.5 Übergang zwischen Betrieb mit und ohne Betriebsleiter

Der Betriebsleiter gibt den Beginn und die Beendigung des Betriebes mit Betriebsleiter per Funk auf der veröffentlichten Platzfrequenz bekannt.

2.6 Führen des Hauptflugbuches

Auch bei Betrieb ohne Betriebsleiter muss das Hauptflugbuch gem. § 70 LuftVG geführt werden. Mit Erteilung der PPR Genehmigung wird der verantwortliche Luftfahrzeugführer verpflichtet, seine Start- bzw. Landezeit sowie weitere gem. § 70 Abs. 1 LuftVG erforderliche Daten an die Platzhalterin zu übermitteln.

Zu den Zeiten, an denen kein Betriebsleiter anwesend ist, ist der verantwortliche Luftfahrzeugführer für die Übermittlung der Start- und Landezeiten an den Platzhalter verpflichtet. Die Übermittlung kann über die Internetseite  https://www.flugplatz-soest.de/lande-startmeldung/ erfolgen oder alternativ per E-Mail an ppr@flugplatz-soest.de erfolgen. Die Lande- und Startmeldung ist innerhalb von 3 Stunden zu übermitteln.

Folgende Informationen werden für das Hauptflugbuch benötigt:

– Kennzeichen des Luftfahrzeugs

– Anzahl der Personen an Bord

– Startort und Landeort

– Start- und/oder Landezeit in Soest

– Art des Fluges

 

2.6.1 Landegebühren

Landegebühren können während der Betriebszeit beim Betriebsleiter entrichtet werden.
Bei Landungen außerhalb der Betriebszeit kann die Landegebühr ausschließlich über aerops entrichtet werden.
Details zum aerops Konto finden Sie hier: aerops.pilot: aerops.com.
Falls Sie kein eigenes aerops Konto nutzen, kann auch folgender Gastzugang verwendet werden: Aerops Gastzugang

2.7 Integration Windenbetrieb

Der Windenbetrieb am Sonderlandeplatz Soest-Bad Sassendorf (EDLZ) erfolgt alternierend zu dem übrigen Flugverkehr. Der Beginn und die Beendigung eines Windenstartes werden durch den Startleitenden jeweils per Funk auf der veröffentlichten Platzfrequenz bekanntgegeben. Sofern Koordinationsaufwand zu betreiben ist, wird dies von dem Startleitenden übernommen.

2.8 Integration F-Schlepp-Betrieb

Der F-Schlepp-Betrieb am Sonderlandeplatz Soest-Bad Sassendorf (EDLZ) erfolgt alternierend zu dem übrigen Flugverkehr und gliedert sich entsprechend eigenständig ein.

2.9 Integration Fallschirmsprungbetrieb

Der Absetzbeginn sowie die letzte Landung eines Fallschirmspringers werden per Funk auf der veröffentlichten Platzfrequenz bekannt gegeben. Von anderen Luftfahrzeugen zu beachtende Ver-fahren werden den Luftfahrzeugführenden im Rahmen des PPR Genehmigungsprozesses mitgeteilt.