Corona: Verlängerung von Berechtigungen für Piloten

Das Luftfahrtbundesamt hat mit diversen Allgemeinverfügungen eine unbürokratische Verlängerung der meisten Berechtigungen in vielen Bereichen der Luftfahrt um vier Monate erlassen. Näheres findet sich auf der Website des Amts. Offenbar gilt die Regel nicht für Lizenzen, die von den Luftfahrtbehörden der Länder geführt werden – es ist aber davon auszugehen, dass diese nachziehen.

Durch Flugeinschränkungen zur Bewältigung der Corona-Krise kann es zu erheblichen Problemen für Piloten kommen, wenn es um die Verlängerung ihrer Lizenzen oder anderer Berechtigungen geht. In Deutschland sind in manchen Bundesländern Schulbetrieb und Prüfungen verboten, weil man sich im Cockpit zwangsläufig sehr nahe kommt. In Bayern wird das Betriebsverbot für „Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen“ zumindest an manchen Sonderlandeplätzen so ausgelegt, dass der Flugbetrieb eingestellt wurde. So kann es für Piloten sehr schwer werden, die notwendigen Bedingungen für den Erhalt von Lizenzen und Berechtigungen zu erfüllen oder Prüfungen vor dem Ablauf von Verfallsfristen zu absolvieren. Ähnliche Probleme können sich bei Wartungen und Nachprüfungen für Flugzeuge ergeben. Die AOPA bemüht sich derzeit zusammen mit der EASA und dem Bundesministerium für Verkehr intensiv darum, eine temporäre Flexibilisierung der Regeln einzuführen, die das Problem entschärft, sodass ein regulärer Flugbetrieb nach dem Ende der Corona-Krise baldmöglichst wieder aufgenommen werden kann.